R e c h t s a n w ä l t i n

Die Vergütung, d. h. die Gebühren und Auslagen für meine Tätigkeit als Rechtsanwältin richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren sind im Vergütungsverzeichnis geregelt. Die Höhe der Gebühren wird grundsätzlich nach dem Wert berechnet, der der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt. Anhand des jeweiligen Gegenstandswertes (z. B. der Höhe einer Geldforderung) wird dann mit Hilfe einer Gebührentabelle die Höhe der anwaltlichen Vergütung bestimmt.

Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt beträgt höchstens 190,00 €. Wenn nichts anderes vereinbart wird, dann wird die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit in der gleichen Angelegenheit, z. B. eine außergerichtliche Vertretung angerechnet.

Für bedürftige Personen wie z. B. Sozialleistungsempfänger besteht die Möglichkeit, bei Bedarf außergerichtlich Beratungshilfe und für das Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Staatskasse übernimmt dann die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung. Antragsformulare zum Ausdrucken finden Sie auf dieser Homepage. Formulare zum Mitnehmen gibt es bei uns in der Kanzlei oder bei jedem deutschen Gericht